Schweden: Nationale Gesundheitsbehörde erklärt PCR-Test für ungeeignet eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen

Der PCR-Test stand bereits relativ früh zu Beginn der sog. „Pandemie“ unter Beschuss. Nach seinem Erfinder, Kary Mullis, ist er grundsätzlich nicht dazu geeignet, eine Infektion bzw. ein transmissibles (also vermehrungsfähiges) Virus nachzuweisen.

Nichtsdestotrotz hat sich der PCR-Test bei berechnend handelnden Regierungen (wie der deutschen Bundesregierung)  als DAS Instrument erwiesen, mit dessen Hilfe man beliebige „Inzidenzen“ für Covid-19  erzeugen kann, welche dann wiederum zu massiven Außerkraftsetzungen von Grundrechten missbraucht wurden.

Jetzt bröckelt das „Corona“-Regime weiter, denn die schwedische nationale Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten hat dem PCR-Test bescheinigt, eben nicht zum Nachweis einer virulenten Gefahr bei einem Individuum geeignet zu sein:

PCR-tekniken som används i test för att påvisa virus kan inte skilja på virus med förmåga att infektera celler och virus som oskadliggjorts av immunförsvaret och därför kan man inte använda dessa test för att avgöra om någon är smittsam eller inte. RNA från virus kan ofta påvisas i veckor (ibland månader) efter insjuknandet men innebär inte att man fortfarande är smittsam. Det finns också flera vetenskapliga studier som talar för att smittsamheten vid covid-19 är som störst i början av sjukdomsperioden.“ (Quelle)

Die Übersetzung der vollständigen Stellungnahme:

Das schwedische Gesundheitsamt hat nationale Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19 entwickelt.

Die in Tests zum Nachweis von Viren verwendete PCR-Technologie kann nicht zwischen Viren, die Zellen infizieren können, und Viren, die vom Immunsystem neutralisiert wurden, unterscheiden. Daher können diese Tests nicht verwendet werden, um festzustellen, ob jemand ansteckend ist oder nicht. RNA aus dem Virus kann oft Wochen (manchmal Monate) nach der Krankheit nachgewiesen werden, bedeutet jedoch nicht, dass Sie immer noch ansteckend sind. Es gibt auch mehrere wissenschaftliche Studien, die darauf hinweisen, dass die Infektiosität von Covid-19 zu Beginn der Krankheitsperiode am größten ist.

Die empfohlenen Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit basieren daher auf einer stabilen klinischen Verbesserung mit Fieberfreiheit für mindestens zwei Tage und darauf, dass seit Auftreten der Symptome mindestens sieben Tage vergangen sind. Für diejenigen, die stärker ausgeprägte Symptome hatten, mindestens 14 Tage nach der Krankheit und für die sehr kranke, individuelle Beurteilung durch den behandelnden Arzt.

Die Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fachverbände für Infektionsmedizin, klinische Mikrobiologie, Hygiene und Infektionskontrolle entwickelt. Diese wurden zuletzt in der Gruppe bei einem Treffen am 19. April 2021 aufgrund der neuen Virusvarianten diskutiert. Die Einschätzung war dann, dass kein Update erforderlich war. Die Empfehlungen werden aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse über die Infektiosität von Covid-19 hinzugefügt werden.

Fazit: Wenn man der schwedischen Gesundheitsbehörde folgt, war der PCR-Test daher immer ungeeignet, eine Infektiosität einer Person, deren Vorliegen z. B. durch das deutsche Infektionsschutzgesetz erforderlich ist, nachzuweisen. Denn eine „Infektion“ i. S. d. G. liegt nach § 2 Abs. 2 IfSG nur dann vor, wenn folgende Bedingung erfüllt ist.:

2. Infektion: die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus, (Quelle)
Wenn der PCR-Test aber, wie bereits vielfach erklärt und jetzt durch offizielle Stellen in Schweden bestätigt, keine Infektion nachweisen kann, wird hier seitens der Regierung (insbesondere der deutschen Bundesregierung) in riesigem Umfang Rechtsḿissbrauch betrieben. Ein politischer Skandal, der aber nur sehr wenigen Menschen und Medien wirklich zu interessieren scheint.

5 Kommentare zu „Schweden: Nationale Gesundheitsbehörde erklärt PCR-Test für ungeeignet eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen

  1. Im Vergleich dazu die Chuzpe unserer Bundesplappertante Angela:

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  2. Richtig, das InfSchG definiert es korrekt und war bis dato (18.11.20) auch so sinnvoll und heute in Teilen immer noch. Bis auf die Teile halt, die die ReGierung anpassen sollte.

    Ein PCR-Test ist in diesem Gesetz auch erst an letzter Stelle empfohlen, wobei vorher eine klinische Untersuchung stattfinden soll. Diese erst aufgrund von Symptomen und für die Personen die dafür in Frage kommen. So sind dies:
    Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsvedächtige. Dieser Personenkreis ist dort definiert und man kann sagen dass fast 100 % der aktuell Drangsalierten nicht dazu gehören.

    Noch Fragen?

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  3. Ich arbeite als DNA Sachverständiger tagtäglich mit PCRs. Von daher bin ich mit der Methodik bestens vertraut. Natürlich kann eine PCR keine Aussage über die Infektiosität geben, sondern lediglich über die Menge an Erbsubstanz. Je nach PCR Ansatz handelt es sich hierbei um Picogramm die ausreichend sind, um eine Amplifikation erfolgreich durchzuführen. Ein PCR Ergebnis fällt demnach dann positiv aus, wenn ausreichend RNA/DNA vorhanden war, was wiederrum auf eine gewisse Viruslast schließen lässt. Die Viruslast wiederrum ist auschlaggebend für die Infektiosität. Das schwedische Gesundheitsamt hat mit seiner Empfehlung absolut Recht, dass ein PCR Ergebnis allein nicht aussagekräftig ist, sondern das Symptombild stets mit berüscksichtigt werden muss. Von daher ist eine PCR zwar sehr gut geeignet um eine Infektion mit einem Erreger nachzuweisen, jedoch nicht um die Infektiosität zu beurteilen. Dafür muss vielmehr untersucht werden, ab welcher Viruslast der erreger übertragen wird. Das fällt jedoch nicht in meinen Kompetenzbereich, für diese Einschätzung sind Virologen die besseren Experten.

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  4. Vielleich kann man es so ausdrücken: Wenn der PCR Test negativ ist, ist man sicher nicht ansteckend.
    Wenn er positiv braucht man weitere Informationen um zu beurteilen, ob man ansteckend ist.

    Sehe ich das richtig?

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    1. Guten Tag,

      nein nicht ganz. der PCR-Test hat eine Senstivität < 1 (d. h. er findet nicht alle real positiven Personen) und eine Spezifität von ebenfalls < 1 (d. h. er zeigt auch real negative Ergebnisse als "positiv" an). Bei beiden Fällen ergibt sich also eine bestimmte Fehlerrate. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass das Ergebnis 100% korrekt ist, egal, was der Test anzeigt.

      Ein Test mit einer Sensitivität von 98 % identifiziert 98 von 100 Infektionen und 2 nicht. Die Kehrseite eines hoch sensitiven Tests: Er kann viele falsch-positive Befunde liefern, wenn er nicht spezifisch genug ist. Die Spezifität ist der Prozentsatz, zu dem nich infizierte Personen als gesund erkannt werden. Ein Test mit einer Spezifität von 95 % liefert bei 5 von 100 Gesunden ein falsch-positives Ergebnis.
      https://www.aerzteblatt.de/archiv/214370/PCR-Tests-auf-SARS-CoV-2-Ergebnisse-richtig-interpretieren

      Der Artikel nennt die Standardannahmen für Sensitivität und Spezifität.

      Viele Grüße

      PB

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