Geht es bei der in Österreich, Deutschland und anderen Ländern eingeführten (bzw. der Androhung eine solche demnächst einzuführen) „Impflicht“ gegen SARS-CoV-2 letztlich um Gesundheit? Die Antwort auf diese rhetorische Frage können wir sehr kurz beantworten mit „NEIN, natürlich nicht!„.
Ginge es bei dem ganzen Brimborium wirklich um die Gesundheit, hätte man nicht jahrzehntelang das Gesundheitswesen ruiniert (also kaputt gespart), würde man nicht ganze Bevölkerungen mit einem permanenten psychischen Druck überziehen und die Menschen dadurch letztlich erst recht krank machen und man würde beispielsweise keine nutzlosen „Lockdowns“ verhängen, welche die Menschen mit Macht in die Deprivation (Isolation, Verzweiflung, Armut) treiben und besonders den Mittelstand ruinieren etc. etc. Die Folgen des Regierungshandeln machen die Menschen krank, nicht das Virus namens „SARS-CoV-2“. Dutzende Studien und Fachartikel beweisen es.
Die angesagte „Impfpflicht“ ist ein weiterer, aber signifikant entscheidender, Baustein mit dem ein autoritärer Staat versucht, seinen allumfassenden Machtanspruch zu manifestieren. Wer die Macht hat, in letzter Konsequenz über den Körper der Menschen zu entscheiden und das Staatsvolk durch Gesetze und Verordnungen in grundgesetzwidriger Weise (Art. 2: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit“) zu nötigen, sich einer experimentellen genetischen Behandlung zu unterziehen, macht sie zu weitgehend entrechteten Objekten seines eigenen staatlichen Handelns. Besonders wenn klar ist, dass diese Spritzung mitnichten auch nur annähernd das Ziel einer Impfung erreichen kann, nämlich den Menschen mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit vor der Erkrankung zu schützen.
Der Machtanspruch des autoritären Staates gegen den freien Willen des Einzelnen
So sieht dann also ultimative Macht aus. Die Korporalstrafen des Mittelalters sind zurück, wenn auch in anderem Gewand. Es wird heute wieder an den Pranger gestellt (wer am „Testzentrum“ anstehen muss, zeigt, dass er den „Stich“ verweigert und wird für die „woken“ Mitbürger zum Außenseiter oder gar zum Hassobjekt deklariert), wer nicht dem Diktat der „2G“-Doktrin entspricht, darf beliebig ausgegrenzt werden und man verweigert ihm vollständig die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, teilweise sogar die ärztliche Behandlung etc. Oder er wird, wie in Australien bereits praktiziert, in „Quarantänelagern“ interniert. Die Verhängung einer Art „Schutzhaft“ ist also wieder „en vogue“. Dabei lässt sich, wie bereits im totalitären Deutschland einer unsäglichen Vergangenheit üblich, mit dem Begriff „Schutz“ wirklich jeder menschenrechtswidrige Angriff auf das Individuum rechtfertigen.
Es wird seitens des Staatsapparates in seinem totalitären Anspruch knallhart, ohne Umschweife und in absolutem Widerspruch zu Menschenrechten Macht gegen den ehemals freien und selbstbestimmten Bürger (von Rousseau als „Citoyen“ bezeichnet) ausgeübt. Wir erleben die Wandlung des Menschen vom freien und selbstbestimmten Subjekt zum beliebig fremdbestimmbaren Objekt staatlichen Handelns.
Wer, wie der Autor dieses Essays, im Staatsdienst gestanden hat und erkennen „durfte“, wie perfide und schrittweise in den Schulen das rigorose „Corona“-Regime etabliert wurde, weiß, dass dies nur die Blaupause für den gesamten gesellschaftlichen Umbau war bzw. ist. Von der „Laufsteuerung“ mittels Gittern auf dem Schulhof (welche an die Käfighaltung von Hühnern erinnerte) über den schrittweise immer weiter verschärften Maskenzwang bis hin zu entwürdigenden Testritualen, mit denen sich Lehrer heute vor ihren Vorgesetzten einem selbst durchgeführten medizinischen Eingriff („Schnelltest“) unterziehen müssen, waren knapp eineinhalb Jahre ausreichend. Von den Massentestungen der Schüler im Unterricht einmal ganz zu schweigen. Diese sind nicht minder entwürdigend, u. a. weil sie den Schülern jede Form der Individualität und der persönlichen Sphäre rauben. Man sehe sich nur dieses bizarre Video an und erkenne, wie weit Schule mittlerweile von einer Bildungseinrichtung zu einem Dressurzirkus degeneriert ist. Für einen Lehrer mit humanistischen Idealen ist es ein vollkommenes Unding, sich an derartigen als „Dienstpflicht“ verordneten Handlungen zu beteiligen. Aber genau darum geht es eben: Den Menschen zum unbedingten Teil eines Kollektives zu machen und ihm seine Individualität konsequent zu nehmen. Das ist das Gegenteil von Humanismus wie ich ihn verstehe. Aber das Beamtenrecht mit der Möglichkeit, einen jedweden staatlich verordneten Unsinn als „Dienstpflicht“ zu deklarieren und das Ideal des Humanismus stehen eben auf ganz verschiedenen Seiten.
Wir finden uns also am Scheideweg: Wollen wir uns dem autoritären Staat mit allen daraus entstehenden Konsequenzen unterwerfen oder sind wir bereit, für unsere Freiheitsrechte einzustehen und auch (zumindest eine gewisse Zeit lang) unangenehme Begleiterscheinungen in Kauf zu nehmen? Denn das ist klar: Der autoritäre Staat wird sich derlei nicht gefallen lassen. Schließlich gefährdet jede Form von Widerstand seinen allumfassenden Machtanspruch. Eine allumfassenden Machtanspruch, der übrigens in einer Demokratie gar nicht vorgesehen ist.
Demokratie ist nämlich mitnichten eine „Diktatur der Mehrheit“ sondern die Akzeptanz, dass es in einer pluralistischen Gesellschaft auch abweichende Meinungen geben muss und dass Menschen das Recht haben, diesen zu folgen. Ein demokratischer Staat hat sich darauf zu beschränken, das Zusammenleben der Menschen in einer minimalistischen Art und Weise zu regeln und ihnen in freier Selbstverantwortung die Entscheidungen über ihr Leben zu überlassen. Dies beinhaltet auch, sich ggf. vor einer grassierenden Seuche eigenverantwortlich zu schützen. Wobei, das sei angemerkt, eine Infektion mit einer Sterberate im Bereich einer normalen Grippe schon von der Definition her keine „Seuche“ oder „Pandemie“ ist.
Ziviler Widerstand als konsequenter Akt der Nichtbefolgung
Der autoritäre Staat hat sich über das Vehikel des vermeintlichen Rechtsstaats ein Instrumentarium an Sanktionen gegeben und er wird diese, durch seine willigen Vollzieher in den Ämtern und Behörden, auch zur Anwendung bringen. Soviel darf als sicher gelten.
Ziviler Widerstand ist die aktive, gewaltlose Weigerung, das Diktat von Regierungen zu akzeptieren. Er lässt die Regierenden wissen, dass man sich ungerechtem Handeln in den Weg stellen wird und das Volk notfalls Gesetze übertreten wird.
Ziviler Ungehorsam verursacht Störungen und lenkt die Aufmerksamkeit auf sich, während er gleichzeitig eine Debatte mit dem Ziel erzwingt, grundlegende und fortschrittliche Veränderungen innerhalb unserer Gesellschaften und unserer Welt herbeizuführen.
https://rebellion.global/de/blog/2020/11/03/civil-disobedience-examples/
Für die Ausgestaltung des Zivilen Widerstands gibt es unendlich viele friedliche Möglichkeiten. Diese Form des Widerstands lebt vom Nicht-Mitmachen, von kreativen Störungen, von konsequenter täglicher Nichtbefolgung von unsinnigen Regeln, von plakativem Protest.
Der bereits vollzogenen Streiks z. B. in Österreich und der angedachte „Generalstreik“ sind ein derartiges Mittel, das zur Anwendung kommen kann. Sie entziehen dem System die Energie, die es braucht, um weiter gegen seine Bürger funktionieren zu können. Bereits Streikandrohungen oder die Botschaft, man würde kündigen, wenn die „Impfpflicht“ käme, zeigen Wirkung. So wurden in Kanada und New York entsprechende Verpflichtungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen wieder gestrichen, weil Massenkündigungen der Angestellten angedroht waren.
Krankmeldungen, ggf. länger dauernde, sind ebenfalls ein probates Mittel sich dem System zu entziehen. Denn es liegt auf der Hand, dass der seit über 20 Monaten anhaltende Psychodruck den Menschen vielfach so derartig zusetzt, dass sie ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Wissenschaftliche Daten zeigen eine extreme Zunahme an psychischen Beschwerden bei allen Bevölkerungsschichten. Wenn derlei von den Regierungen sehenden Auges in Kauf genommen wird oder sogar beabsichtigt ist, denn eine im Dauerstress befindliche Bevölkerung ist leichter zu manipulieren, so muss dieses System eben auch die Konsequenzen tragen. Man mag sich über über die Rigorosität mit der Regierungen ihr Handeln durchdrücken nicht wundern. Es geht nicht mehr darum für den Menschen, das Land, die Wirtschaft (hier besonders den Mittelstand) das beste Ergebnis politischen Handelns zu erzielen, es geht darum, eine radikale Ideologie des Totalitarismus durchzusetzen. Dabei gibt es dann natürlich auch Verluste.
Demonstrationen, das Aufhängen von Transparenten, das Bepflastern des eigenen Fahrzeugs mit entsprechenden Botschaften etc. sind weitere Mittel, um Nichtkonsens mit dem Regierungshandeln zu artikulieren.
Der erfolgreiche Kampf der Schotten, Engländer und Waliser gegen die „Kopfsteuer“
Im Jahre 1987 sollte unter der damaligen Premierministerin Margaret „Maggie“ Thatcher in Großbritannien eine Kopfsteuer („Poll tax“) eingeführt werden. Diese sah vor, dass alle Menschen, unabhängig vom eigenen Einkommen, eine feste jährliche Abgabe zu bezahlen hätten. Der Widerstand, besonders in Schottland, dagegen war enorm. Der Protest beinhaltete Massendemonstrationen und aktiven gewaltlosen Widerstand gegen staatliche Zwangsmaßnahmen. So wurde z. B. den Steuereintreibern der Zugang zu Wohngebieten blockiert. Mehrere Millionen Menschen verweigerten die Zahlung, es war unmöglich, diese alle in irgendeiner Form zu sanktionieren. Die Eintreiber der Regierung konnten die Steuer nicht beibringen (angesichts auch der schieren Masse der Nichtzahler) und Gefängnisse hatten schlicht nicht die Kapazitäten, um die Zahlungsunwilligen in Beugehaft zu nehmen. Der gescheiterte Versuch, diese Steuer einzuführen, war die größte Niederlage einer britischen Regierung in den letzten Dekaden und „Maggie“ Thatcher trat dann irgendwann zurück. Ihr Nachfolger beendete danach den Versuch, eine „Poll tax“ zu erheben.
Die Verhinderung der „Poll tax“ als Vorbild gegen den Zwang zur „Impfung“?
Meines Erachtens haben wir hier ein Paradebeispiel vor uns, wie eine ihre Bürgerrechte wahrnehmende Bevölkerung, wenn sie nur geschlossen auftritt, sich gegen staatliche Repression wehren und ihre Freiheit zurück erlangen kann. Es scheiterte in Großbritannien bereits an der Vollziehbarkeit des Gesetzes bzw. seiner Sanktionen. Und ein Gesetz, das nicht durchsetzbar ist, ist wirkungslos.
Wer sich dem in Deutschland drohenden Impfzwang widersetzt, wird eine Ordnungswidrigkeit begehen. Wird er deswegen mit einem Bußgeld belegt, steht als letztes Mittel zur Beitreibung dieses Bußgeldes auch eine Beugehaft als Sanktion zur Verfügung. Und diese könnte problematisch werden.
In Deutschland gibt es derzeit rund 52.000 Haftplätze, diese sind durch ca. 67.000 Insassen belegt. Die Gefängnisse sind also jetzt bereits zu einem Fünftel überbelegt. Wenn man nun nur für die Inhaftierung von „Impfverweigerern“ für die Dauer nur eines Monats nochmal max. 1000 Haftplätze freimachen oder neu schaffen würde, wären dies bei 24.000.000 Menschen und je 6 Wochen Zeitdauer (die max. Länge der Beugehaft) 0,00417%, die man gleichzeitig inhaftieren könnte. Im Jahr wären das etwas weniger als 9000 Menschen. Um alle heute lebenden „Impfverweigerer“ einmal zu inhaftieren, bräuchte man über 2500 Jahre. Man sieht, dass der autoritäre Staat hier ganz schnell an die Grenze des Machbaren kommt. Von den ganzen Nachkommen mal ganz abgesehen. Wie es in der Ex-„DDR“ üblich war, dem Kind bei Geburt bereits den „Trabbi“ zu reservieren, dürfte dann heute die Reservierung des Haftplatzes für den Neugeborenen anstehen.
Ebensolches gilt übrigens für die Zwangsvollstreckung von Bußgeldern. Um von 24 Millionen Menschen ein Bußgeld einzutreiben, das dann natürlich nicht bezahlt wird und das bereits ab diesem Punkt einen riesigen bürokratischen Aufwand verursachen wird, kommt das System sehr schnell an seine Grenzen. Denn Bescheide müssen ausgestellt werden, Widerspruchsbescheide müssen abgefasst und bearbeitet werden (auch wenn sie aus Standardtexten bestehen) und die anschließenden Gerichtsverfahren könnten das gesamte Justizsystem vollständig zum Erliegen bringen. Alleine mehrere Dutzend Millionen Menschen durch den Justizapparat zu schleusen dürfte eine nicht zu bewältigende Aufgabe sein.
Und auch für den Fall, dass Zwangspfändungen angeordnet werden, sieht es ähnlich aus. 24.000.000 säumigen Zahlern einen Besuch der Gerichtsvollziehers angedeihen zu lassen, ist vollkommen unmöglich. Wenn derzeit 4.200 Gerichtsvollzieher in Deutschland nichts mehr anderes täten, als auch nur 5 „Impfverweigerern“ pro Tag „auf die die Bude“ zu rücken, würde das bei 200 Arbeitstagen im Jahr fast 6 Jahre dauern. Wodurch dann alle anderen Fälle einfach liegen blieben. Zudem gegen solche Zwangsmaßnahmen natürlich auch der Rechtsweg beschritten werden kann. Was wiederum Kräfte bindet. Man könnte durch die Zahl der dann anhängigen Verfahren vermutlich das deutsche Justizsystem komplett zum Erliegen bringen.
Den „Impfzwang“ durchzusetzen, wird also an den praktischen Möglichkeiten des absolutistischen Staates scheitern. Also bleiben wir ganz entspannt und lehnen uns zurück. Wenn freie und selbstbestimmte Bürger (also „Citoyens“ im Rousseauschen Sinne) nicht mit einem autoritären Staat kooperieren, haben sie mehr Macht als sie sich auf den ersten Gedanken träumen lassen. Diese Macht müssen wir nutzen. Der absolutistische König Ludwig XIV sagte „L’état c’est moi“ („Der Staat bin ich!“), der Citoyen sagt „L’état c’est nous!“ („Der Staat sind wir!“). Für die Freiheit, die Selbstbestimmung und die Menschlichkeit. Denn letztlich werden alle profitieren, wenn wir den Staat wieder auf die Füße der Demokratie stellen und den Regierungen zeigen, dass ihre Werte nicht die unsrigen sind. Nur eine freie Gesellschaftsordnung, so wie sie uns das Grundgesetz bis zu seiner weitgehenden Außerkraftsetzung gegeben hatte, kann eine gute und menschenwürdige sein. Und genau deswegen ist im Grundgesetz der Artikel 20-4 enthalten. Wir müssen ihn jetzt zur Anwendung bringen, denn „andere Abhilfe“ ist ganz offensichtlich nicht mehr möglich.