„Corona“-kritischer Polizist aus Niedersachsen aus dem Polizeidienst geschmissen (erstintanzliches Urteil)

Der autoritäre Linksstaat bzw. seine willigen Vollzieher in Ämtern und Behörden schätzen es nicht, wenn Menschen, die für diesen Staat arbeiten, sich regierungskritisch äußern. Das durfte nun mal wieder ein Beamter erfahren. Der Polizist und „Corona“-Kritiker stand über 40 Jahre im Polizeidienst des Landes Niedersachsen und engagierte sich (u. a. im Rahmen der Initiative „Echte Polizisten“) gegen die allfälligen Grundrechtseinschränkungen, die Hinwendung dieses Staates zum Totalitarismus und für die Wiederherstellung der Grundrechte gemäß unserer Verfassung. Er sprach in diesem Zusammenhang mehrfach auf entsprechenden Demonstrationen. Dies wurde ihm nun seitens des Verwaltungsgerichtes Hannover (Quelle) als Hinwendung zur „Reichsbürgerbewegung“ ausgelegt. Wer als „Reichsbürger“ erkannt ist, lehnt nach Meinung der Staatsverwaltung diesen Staat ab und kann nicht mehr Beamter sind. Die „Entfernung aus dem Dienst“ ist dann die logische Folge.

Ein Beamter kann nicht einfach, wie z. B. ein Angestellter, entlassen werden. In allen deutschen Bundesländern (bis auf Baden-Württemberg, wo die zuständige Behörde die Entlassung verfügen kann und dem Betroffenen dann die Rechtsmittel offen stehen) muss der Beamte durch ein sog. „Dienstentfernungsverfahren“ aus dem Dienst geklagt werden. Dieses findet erstinstanzlich vor einem Verwaltungsgericht statt. Eine Entfernung aus dem Dienst ist regelmäßig nur möglich, wenn entweder

  • eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ausgesprochen wurde,
  • schwerste Dienstvergehen wie z. B. Pädophilie bei Lehrern oder Drogenhandel bei Polizisten nachgewiesen wurden, oder
  • in erheblichem Umfang nicht genehmigte Nebentätigkeiten ausgeführt wurden, oder
  • der Beamte als Verfassungsfeind gestempelt wird.

Der Weg zum „Verfassungsfeind“ ist dabei sehr kurz und juristisch hanebüchen. So kann es z. B. ausreichen, wenn man als Lehrer im Internet Informationen, Merkblätter und Musterschreiben bereitstellte, welche Eltern dazu verwenden konnten, sich gegen den absurden „Corona“-Terror in Schulen zu wehren und ihre Kinder vor den häufig psychopathisch agierenden Lehrern und Schulleitern zu schützen. Auch kritische Äußerungen über z. B. korrupte und unfähige Politiker führen den Beamten in den Rang des Verfassungsfeindes.

Ein weiteres beliebtes Mittel der Verwaltung ist es außerdem, die Gegnerschaft zur Verfassung durch den Stempel „Reichsbürger“ manifest zu machen. Sog. „Reichsbürger“ gelten als Verfassungsfeinde, welche die Abwendung von unserer Grundordnung vollzogen haben und Die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennen. Ähnlich verhält es sich mit der Formulierung „argumentiert für die Deligitimierung des Staates„, die auch immer wieder in entsprechenden Verfahren auftaucht.

Der autoritäre Staat (bzw. die mit der Drangsalierung von Beamten befassten Behörden, auch bekannt als „Dienstaufsicht“) und die Gerichte arbeiten dabei Hand in Hand. Eine unabhängige Gerichtsbarkeit existiert in Deutschland nur in der Theorie, die Richter werden schließlich vom Staat eingesetzt und bezahlt. Dies gilt besonders für Verwaltungsgerichte, bei denen die Richter oft alleine durch die berufliche Laufbahn vor der Übernahme des Richteramtes sehr oft in der Verwaltung tätig waren und man den „Stallgeruch“ (also die miefige Behördenaura) einfach gut kennt. Eine Untersuchung hat nachgewiesen, dass 70% der Urteile vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Gunsten der Verwaltung und damit gegen den Bürger ausgehen.

Im Gegensatz zum Autor dieser Zeilen, der gegen ein entsprechendes Urteil nicht in Berufung ging, weil es für ihn eine lang gesuchte Gelegenheit darstellte, sich aus der Beamtenknechtschaft zu befreien (Link), geht der betroffene Polizist in die nächste Instanz. Ihm sei dazu ausdrücklich das nötige Glück gewünscht!

7 Kommentare zu „„Corona“-kritischer Polizist aus Niedersachsen aus dem Polizeidienst geschmissen (erstintanzliches Urteil)

  1. Es bleibt zu hoffe, dass einem größeren Teil der Bevölkerung langsam ein Licht aufgeht, was allerdings zu bezweifeln ist. Corona zeigt, dass die deutsche Mentalität hoffnungslos abseitig ist, Ausnahmen bestätigen di Regel. Das Problem der ideologischen Übergriffigkeit hat zur Unterwerfung und deren „Normalisierung“ geführt, der sich verständlicherweise nur die Wenigsten entgegenstellen, setzt das doch komplexe Kenntnis des (Verwaltungs-) Apparats voraus, um nicht sofort unterzugehen, wenn „das Kartell“ reagiert.
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    Faktisch befindet sich Deutschland seit langem im Krieg, wie die schon öfter referenzierte Eliminierung der Grundrechtepartei beweist; Schauplatz war ebenfalls Niedersachsen; Hauptbeteiligte auf beiden Seiten Volljuristen und Kriminologen. Es war die einzige Schlacht im Modus VOLLKONTAKT. Die BRD entschied sie durch Rechtsbeugung für sich. Ein Paradebeispiel, wie Recht vereitelt wird, indem „der Staat“ exakt das tut, was er seinen (vermeintlichen) Gegnern vorwirft. Bedingt durch das Gewaltmonopol wird er sich auf innerstaatlicher Ebene damit auch immer durchsetzen.
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    Es ist kein Zufall, dass die Verwaltung und auch der Bundestrag überwiegend mit Juristen besetzt ist, stellen diese doch sicher, dass kein „Normalbürger“ in die Nähe einer Chance kommt, dem Treiben Einhalt zu gebieten.
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    Deutschland ist weder ein funktionierender Rechtsstaat noch eine funktionierende Demokratie, sondern hat eher den Status einer Bananenrepublik, die sich an zahlreichen Tatsachen festmachen lässt.

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  2. Meinungsterror und „intellektuelle Vergewaltigung“
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    Ideologischem Terror, von privaten Firmen als Ableger von Geheimdienst(en) auch im Namen und Auftrag des Staates ausgeführt, ist nur zu begegnen, indem man ihm die Maske herunterreißt und grundsätzlich bereit zu einem Waffengang zwecks Wahrung der Roten Linie „Selbstachtung“ ist. Ohne zu zögern. Selbstbewusst. Engagiert. Angstfrei. Bereit, „Stand your ground!“ zu verwirklichen. Lässt man die Betreibenden weiter gewähren, besteht die reale Gefahr, dass Wissenschaft in naher Zukunft ideologiegetrieben ist und irrationale Gesetze — die nicht anfechtbar sind! — darauf gestützt werden.
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    Merke: Mit Terroristen verhandelt man nicht, man entzieht ihnen die Existenzgrundlage! Ideologischen Terroristen alias Satan verwehrt man Zugriff auf mind & soul. Man benennt Satan als das, was er ist: das Böse. Er, Satan, leugnet die Wahrheit: Gott. Satan fordert Gott heraus. Man sollte sich also vor Satan nicht verstecken, denn er scheitert gnadenlos an Integrität!

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    1. Hallo Anonymaus.
      Nach einer längeren Pause bin ich hier doch noch mal vorbei gesurft. Wie geht es Ihnen? Haben Sie den Schrecken verkraftet, dass die Welt sich noch dreht? Alles gut in Muttis Keller?

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