„Sie hat das ‚E‘-Wort gesagt!“

Wer heute im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat tunlichst den Mund zu halten, ansonsten droht der Rauswurf. Die Regierungen bzw. ihre nachgeordneten Behörden sind da außerordentlich spaßfrei. Das hat jetzt auch eine Polizeiärztin aus Lahr (Baden-Württemberg, grün regiert) erfahren dürfen. Die Medizinerin, die Tauglichkeitsuntersuchungen für die baden-württembergische Polizei durchführte, wurde entlassen. Der Grund: Sie hat sich gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) öffentlich exponiert und dabei das böse „E“-Wort verwendet („Ermächtigungsgesetz“). Das geht gar nicht!

Wir merken uns: Nazivergleiche sind OK, wenn sie sich gegen bestimmte Parteien richten (AfD, dieBasis). Sie sind nicht in Ordnung, wenn man gegen staatliche Repressionsgesetze argumentiert. Besonders wenn man im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Wobei es einigermaßen unlogisch ist, zu argumentieren, dass der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ in dem Zusammenhang irgendwie unpassend sei. In dem Gesetzestext des IfSG kommt der Begriff „ermächtigt“ oder „Ermächtigung“ nämlich über 30 Mal vor. Zumindest habe ich bei dieser Zahl aufgehört zu zählen.

Eine Lahrer Ärztin hatte diese Gleichung in einer Zeitungsanzeige am 17. November 2020 in einem Ortenauer Gratisblatt aufgestellt und zum „Widerstand“ gegen „Zwangsimpfung“, „Wegnehmen der Kinder“ und „Gefängnis“ aufgerufen.(Quelle)

Oha, das sind ja wirklich extreme Kampfbegriffe, welche die Medizinerin da benutzt hat. Ganz fettes „Double Dislike“ vom „Corona“-Priest!

Den Widerspruch gegen die Kündigung wies das Arbeitsgericht Freiburg, Kammer Offenburg, zurück, auch die Verhandlung am Mittwoch vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg endete mit einer Niederlage für die Medizinerin, die seit Beginn der Pandemie nach eigenen Angaben 84 Protestversammlungen in Lahr initiiert und geleitet hat. Auf den meist mäßig besuchten Kundgebungen leugneten Anette F. und andere Redner die Pandemie zum Teil oder gänzlich und stellten Maßnahmen dagegen als unwirksam oder lachhaft dar.

(ebd.)

84 Protestversammlungen organisiert? Und das als Staatsdieneren? Geht nicht! „Abholen lassen, die Frau! Und zwar zügig!„.

Wobei man andererseits sagen muss, dass nach heutigem Kenntnisstand sie absolut Recht hatte, z. B. was die Sinnhaftigkeit und Evidenz der sog. „Maßnahmen“ betrifft. Weder „Maskenpflicht“, noch „Lockdowns“, noch Schulschließungen noch der ganze andere durch die Regierungen verhängte Unsinn hatten einen wenigstens auch nur in Ansätzen erkennbaren protektiven Effekt auf die Ausbreitung von „Corona“. Wahrscheinlich wussten das die vom Staat angestellten Richter das auch und haben trotzdem gegen die Frau entschieden. Man weiß ja, wess‘ Brot man isst…

Aus eigener Erfahrung: Wer heute im Staatsdienst steht, von dem wird bedingungslose Unterordnung erwartet. Jede Form von Kritik an Regierungshandeln wird im Gegenzug mit härtesten Antworten belegt. Bereits die pflichtgemäße Remonstration von Beamten gegen bestimmte (vermutet) rechtswidrige Anweisungen kann zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen.

Weiterhin darf man sicher davon ausgehen, dass „linientreue“ Kollegen jedes abweichende und daher potenziell als Dienstvergehen auslegbare Verhalten an die Dienstaufsicht weitermelden werden, entweder um dem Opfer ihres Mobbings Schaden zuzufügen und/oder die eigene Karriere zu befördern. Selbiges gilt natürlich auch für private Äußerungen, so sie ruchbar werden.

Der universelle rechtliche Knüppel ist dabei das sog. „Dienst- und Treueverhältnis“ zum Dienstherrn bzw. dem öffentlichen Arbeitgeber. Dieses erstreckt sich mittlerweile auch auf nicht-dienstlich getätigte Äußerungen.

Ein weiterer häufig benutzter Weg zur Entlassung des unliebsamen Mitarbeiters  ist es, dem Delinquenten „nachzuweisen“, er stelle sich gegen die Verfassung. Und dies unter krasser Verkennung der Tatsache, dass der Dienstherr/Arbeitgeber nicht mit der Verfassung und auch nicht dem Staat gleichzusetzen ist bzw. dass wer autoritäre Handlungen der Staatsverwaltung ablehnt nicht notwendigerweise ein Verfassungsfeind ist. Und schon gar nicht intendiert, diese Grundordnung zu beseitigen. Im Gegenteil. Leute wie die gefeuerte Ärztin aus Lahr treten nachdrücklich für die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung ein, während die Gegner der freiheitlichen Ordnung heute in den Regierungen, Behörden und Gerichten sitzen. Aber es kommt eben nur darauf an, dass man das Instrumentarium besitzt, Kritiker auf dem Rechtswege loszuwerden und nicht darauf, dass man die besseren Argumente hat. Oder anders gesagt: Man feuert jemanden, weil man es kann.

 

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Ein Kommentar zu „„Sie hat das ‚E‘-Wort gesagt!“

  1. Genau dieses Treiben wurde auch von der Grundrechtepartei ‚knallhart‘ beleuchtet. Ergebnis: Eliminierung durch staatliche und juristische Entitäten. Die ehemaliogen Geschäftsführer mussten sich meiner Kenntnis nach ins Ausland absetzen, andernfalls wären sie in Deutschland im Knast gelandet.

    So läuft der Hase im besten Deutschland, das wir je hatten. Jeder weiß, was er zu tun und zu lassen hat — da macht keiner das Maul auf, weil vollkommen klar ist, was blüht. Afrikaner unterstützen sich, Deutsche denunzieren sich. Da ist gut Hass auf sich selbst gesät worden: Wer sich ablehnt, wird in Deutschland belohnt. Wer linkgrüne Parolen plärrt, wird empfangen und polizeilich geschützt. Wer den Coronawahnsinn, ergo die WEF-Agenda ‚angreift‘, wird mit Schlagstock, Pfefferspray und Wasserwerfer zurück ins Glied getrieben. Immerhin ist POLIZEI ein privaterrechtlicher ‚Arbeitgeber‘. Es gibt genug Polizeiprügler, die da aus vollster Überzeugung am Werk sind.

    Es gibt dahingehend keinerlei Unterschied zu 1933, außer dass damals aktive Untergrundarbeit stattfand. Das fehlt heute, anno 2022, völlig. Die meisten Menschen zittern schon, wenn sie nur das Wort Verfassungsschutz (Gestapo) hören. Dass dieser nachweislich kriminell agiert, muss dahingestellt bleiben.

    Der Zeitpunkt des Great Reset mit seinem Vehikel Corona kommt nicht von ungefähr. Alles ist minutiös durchgeplant; Schaltstellen besetzt, nachdem man mental vorgearbeitet und Rückzugsräume wie intakte Familien zerschlagen hat. Die jetzt am Drücker sind, fühlen sich völlig in ihrem Element. Endlich können sie das Ding durchziehen, was 2008 noch nicht möglich war. Zwischenzeitlich hat man diese Hindernisse und Hürden beseitigt. Man hat (sich selbst) klammheimlich auch alle juristischen Grundlagen gelegt.

    Das alles ist aber unerheblich, denn es wurde beizeiten darauf hingeweisen und auch gewarnt. Einer hypnotisierten Gesellschaft, die in BaWü sogar eine vollständig grüne Landesregierung wählt, ist nicht zu helfen. Tragisch nur, dass der kleinere Teil der Bevölkerung, der bei Verstand und Sinnen ist, darunter leiden muss. Emigration ist nicht jedem möglich.

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